Literaturübersicht / Schuldrecht

Zwettler, Neues zur Neuwageneigenschaft, ecolex 2019, 577.

Bearbeiter: Wolfgang Kolmasch

Der Beitrag behandelt die Frage, ob ein als Neuwagen verkauftes Auto noch dieser Eigenschaft entspricht oder in dieser Hinsicht mangelhaft ist, wenn vor Übergabe Vorschäden aufgetreten und fachgerecht behoben worden sind. Nach Ansicht des Autors beeinträchtigen nur Bagatellschäden die Neuwageneigenschaft nicht. Einige Abgrenzungskriterien seien der ÖNORM V 5051 zu entnehmen, die eine Definition der Fabriksneuheit enthalte. Darüber hinaus erscheine es sachgerecht, mit der deutschen Rsp auf die Höhe der Reparaturkosten abzustellen und bis 700 € von einem Bagatellschaden auszugehen. Gewährleistungsrechtlich handle es sich bei behobenen Vorschäden regelmäßig höchstens um geringfügige Mängel, weshalb der Käufer nur Preisminderung, nicht aber Wandlung verlangen könne. Beachte 4 Ob 183/18t = Zak 2019/18, 16. Nach dieser Entscheidung ist ein Kraftfahrzeug, bei dem vor Auslieferung ein massiver Hagelschaden behoben wurde, kein Neuwagen.

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
Zak 2019/478

06.08.2019
Heft 13/2019