Aktuelles / Bankrecht

Überarbeitung der Einlagensicherungsrichtlinie

bearbeitet von Mag. Bernd Egger, Sparkassenverband, Dr. Nicolas Raschauer, Wirtschaftsuniversität Wien

Art 7 (5) der Einlagensicherungsrichtlinie 94/19/EG verlangt die regelmäßige, mindestens jedoch fünfjährliche Überprüfung des in Art 7 (1) genannten von Einlagensicherungssystemen zu deckenden Betrages in Höhe von 20.000 €.

Die Kommission nützte diesen Anlass, um eine weitergehende Überprüfung der europäischen Einlagensicherungssysteme vorzunehmen. Dazu wurde einerseits das „Committee of Euro-pean Banking Supervisors“ (CEBS) beauftragt, einen „technical advice“ hinsichtlich der Aspekte zur Einlagensicherungsrichtlinie abzuliefern, anderseits hat es sich die Kommission selbst zur Aufgabe gemacht, die Umsetzung und Anwendung in den Mitgliedstaaten zu überprüfen. Die Überprüfung von CEBS hat insbesondere die Höhe der Einlagensicherung, die Finanzierung der Einlagensicherungseinrichtungen, die Verantwortlichkeit der Aufsichtsbehörden, den Informationsaustausch und das Krisenmanagement zum Inhalt.

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Artikel-Nr.
ZFR 2006/15

09.10.2006
Heft 1/2006
Autor/in
Nicolas Raschauer

Prof. Dr. Nicolas Raschauer lehrt Wirtschaftsrecht an der EHL Lausanne. Er ist Mitglied der Geschäftsleitung einer auf Finanzinnovationen fokussierten, international tätigen Unternehmensberatung. Er gehört zudem dem wissenschaftlichen Beirat des Internationalen Forum für Wirtschaftsrecht mit Sitz in Bozen an.