Der folgende Beitrag behandelt im Rückblick einige für das Kindesunterhaltsrecht bedeutsame Entscheidungen bzw Gesetzesänderungen und bietet einen Überblick über die aktuellen variablen Werte.
Die Regelbedarfssätze (Tabelle 1), die den durchschnittlichen Geldunterhaltsbedarf in einer bestimmten Altersstufe angeben sollen, beruhen auf einer 1970 veröffentlichten Statistik über die Haushaltsausgaben für Kinder und werden jährlich vom LGZ Wien mit dem VPI aufgewertet und veröffentlicht. An ihrer Aussagekraft bestehen freilich gravierende Zweifel (Weitzenböck, ÖA 2004, 293; Pöhlmann, ÖA 2005, 223 und 2007, 96).
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