Stand: Beschluss des Nationalrats 12. 3. 2009 (513/A, AB 122 BlgNR 24. GP)
Die WRN 2009, die am 1. 4. 2009 in Kraft tritt, sieht im Wesentlichen folgende Änderungen vor:
Richtwertmietzins: Nach dem Mietrechtlichen InflationslinderungsG im letzten Jahr (siehe Zak 2008/187, 110) wird die Valorisierung der Richtwertmietzinse erneut umgestellt, um die Belastung der Mieter abzuschwächen. Die Richtwerte ändern sich künftig nicht mehr jährlich, sondern nur mehr jedes zweite Jahr, wobei die nächste Anpassung erst am 1. 4. 2010 stattfinden wird. Die Richtwerterhöhung mit 1. 4. 2009 entfällt.Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
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