Thema

Verhandlungsfreie Weihnachtszeit

Wann enden prozessuale Fristen, die durch die verhandlungsfreie Zeit von 24. 12. 2010 bis 6. 1. 2011 gehemmt werden?

Die verhandlungsfreie Zeit hat keine Auswirkungen

auf alle Fristen in bestimmten Verfahren

Außerstreitverfahren ( § 23 Abs 1 AußStrG)Exekutionsverfahren ( § 223 Abs 2 ZPO)

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Artikel-Nr.
Zak 2010/706

30.11.2010
Heft 21/2010