In aller Kürze

Bagatellberufung - Parteiantrag auf Normenkontrolle abgewiesen

Bearbeiter: Wolfgang Kolmasch

Gem § 501 Abs 1 ZPO kann die Berufung nur wegen Nichtigkeit oder unrichtiger rechtlicher Beurteilung erhoben werden, wenn der Entscheidungsgegenstand des Erstgerichts 2.700 € nicht übersteigt (Bagatellberufung). In der Rs G 7/2019 hat der VfGH einen Parteiantrag auf Normenkontrolle gegen diese Rechtsmittelbeschränkung abgewiesen. Er hielt die dagegen vorgebrachten gleichheitsrechtlichen Bedenken für unbegründet.

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Artikel-Nr.
Zak 2019/143

19.03.2019
Heft 5/2019