auf Basis der Rechtslage am 28.03.2020
Geschäftsraumschließungen und Betretungsverbote: Zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 wurden umfassende Maßnahmen getroffen, die das (Wirtschafts-)Leben nahezu vollständig zum Erliegen gebracht haben. Viele Mieter und Pächter von Geschäftseinheiten sind mit massiven Verkehrs- und Ausgangsbeschränkungen konfrontiert, durch welche sie ihr Bestandobjekt nicht oder nur eingeschränkt nutzen können. Wie sich die gegenwärtige Ausnahmesituation auf den Bestandvertrag und die Bestandzinsschuld im Speziellen auswirkt und wie das Risiko zwischen Bestandnehmer und Bestandgeber verteilt ist, soll im folgenden Beitrag analysiert werden.
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