In 4 Ob 150/19s = Zak 2020/9, 13 (Kolmasch) hat der OGH die Anrechnung der Familienbeihilfe und des Kinderabsetzbetrags auf den Kindesunterhalt bei Minderjährigen beendet und ausgesprochen, dass der Familienbonus Plus und der Unterhaltsabsetzbetrag von der Unterhaltsbemessungsgrundlage ausgenommen bleiben. Dieser Auffassung haben sich in der Zwischenzeit andere Senate angeschlossen, sodass von einer einheitlichen Judikatur auszugehen ist (1 Ob 171/19g; 3 Ob 160/19d; 3 Ob 163/19w; 7 Ob 139/19w; 8 Ob 80/19a; 9 Ob 46/19h; 9 Ob 51/19v; 9 Ob 83/19z; 10 Ob 65/19k; 10 Ob 75/19f). Wie sich die Einführung des Familienbonus auf Unterhaltsansprüche volljähriger Kinder auswirkt, ist weiterhin offen.
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