Mit der Digitale-Inhalte-Richtlinie1 (im Folgenden: DIRL) und der Warenkauf-Richtlinie2 (im Folgenden: WKRL) wurde ein neues europäisches Verbraucher-Gewährleistungsrecht geschaffen, das nun in die innerstaatlichen Rechtsordnungen umzusetzen ist. Die beiden Richtlinien enthalten teils vollharmonisierende Vorgaben, teils werden den Mitgliedstaaten aber doch noch beträchtliche Freiräume gelassen. Mit den gewährleistungsrechtlichen Grundelementen des neuen Regulativs (Vertragskonformität, Fristen, Beweislast, Geltendmachung) und mit dem System der Abhilfen haben sich die beiden Autor/innen bereits an anderer Stelle auseinandergesetzt.3 Dieser Beitrag beleuchtet die RL-Regelungen über die Folgen der Inanspruchnahme der gewährleistungsrechtlichen Abhilfen, wie etwa über die Rücknahme einer mangelhaften Ware, über den für die Mangelbehebung erforderlichen Hin- und Rücktransport von Waren, über Nutzungs- und Wertersatz sowie über die Rückzahlung des vom Verbraucher geleisteten Entgelts.
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