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Richtlinienkonforme Auslegung und nationaler Auslegungsprotektionismus: Vermeidungsstrategien in der Umsetzung des Lexitor-Urteils in der Anwendung des Verbraucherkreditgesetzes/Hypothekar- und Immobilienkreditgesetzes

Markus P. Beham

Am 5. 1. 2021 wurde das Bundesgesetz, mit dem das Verbraucherkreditgesetz und das Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz geändert werden, kundgemacht.1 Damit wurden insb § 16 Abs 1 Satz 3 VKrG und § 20 Abs 1 Satz 3 HIKrG angepasst, um im Falle vorzeitiger Kündigung die Notwendigkeit aliquoter Rückzahlung sämtlicher iZm dem Kredit entstandener Kosten iSd Lexitor-Urteils des EuGH zur Verbraucherkredit-RL vom 11. 9. 2019 klarzustellen.2 Nicht betroffen davon sind allerdings vor Inkrafttreten der Gesetzesänderung geschlossene Kreditverträge, sodass sich in diesem Zusammenhang weiterhin die Frage stellt, wie das VKrG und das HIKrG in ihren bisherigen Fassungen unions- und richtlinienkonform auszulegen sind.

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Artikel-Nr.
ZFR 2021/45

26.03.2021
Heft 3/2021
Autor/in
Markus Beham

Markus P. Beham ist Habilitand an der Universität Passau am Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht, Völkerrecht, Europäisches und Internationales Wirtschaftsrecht und lehrt am Institut für Europarecht, Internationales Recht und Völkerrecht der Universität Wien.

Zuvor war er im Wiener Büro von Freshfields Bruckhaus Deringer LLP als Associate im Bereich Schiedsrecht tätig und war Stipendiat am Institut für Rechtsphilosophie der Universität Wien. Markus Beham promovierte an der Université Paris Ouest Nanterre La Défense und der Universität Wien in Rechtswissenschaften sowie in Geschichte und absolvierte einen LL.M. an der Columbia Law School in New York.