Gem § 759 Abs 5 ASVG idF PensionsanpassungsG 2022 (Stand: im Nationalrat beschlossen) erhöht sich der Ausgleichszulagenrichtsatz mit 1. 1. 2022 auf 1.030,49 €. Im Jahr 2022 gelten damit für die Berechnung des (Unterhalts-)Existenzminimums nach §§ 291a ff EO die in den folgenden Tabellen angegebenen Werte. Zur Berechnungsweise siehe Zak 2006/734, 431.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.