In der Rs 4 Ob 176/23w hat der OGH dem EuGH die Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt, ob zwischen einem im Ausland zwischen den Eltern geführten Scheidungsverfahren, in dem aufgrund des Antrags eines Elternteils auch über die Unterhaltspflicht gegenüber dem gemeinsamen Kind zu entscheiden ist, und einem Unterhaltsverfahren, in dem das Kind von einem Elternteil Unterhalt begehrt, Rechtshängigkeit iSd Art 12 EuUVO 4/2009 besteht (zu einem vergleichbaren Vorabentscheidungsersuchen, das vor der Entscheidung des EuGH zurückgezogen wurde, siehe 6 Ob 240/12f = Zak 2013/600, 326). Weitere Fragen wurden zur Zuständigkeit für einstweilige Maßnahmen nach Art 14 EuUVO gestellt. Insb soll geklärt werden, ob für einstweilige Sicherungsverfahren alle Gerichtsstände nach Art 3 lit b EuUVO wahlweise zur Verfügung stehen.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.