Gesetzgebung

Budgetbegleitgesetz 2009

Stand: Regierungsvorlage 21. 4. 2009 (113 BlgNR 24. GP)

Der Justizteil des BudgetbegleitG 2009, das vor Kurzem als RV den Ministerrat passiert hat, sieht zahlreiche Maßnahmen im Bereich des Zivilrechts vor, die einerseits die Gerichte entlasten und andererseits für höhere Einnahmen der Justiz sorgen sollen, wie beispielsweise die Anhebung der Wertgrenzen für die Rechtsmittelzulässigkeit, die Anhebung der Betragsgrenze für das Mahnverfahren auf 75.000 EUR, die Erhöhung und Erweiterung der Gebührenpflichten sowie den Entfall der Eigenhandzustellung von Klagen. Die im Folgenden überblicksweise dargestellten Änderungen sollen größtenteils am 1. 7. 2009 in Kraft treten und zumeist auch in bereits anhängigen Verfahren anwendbar sein.

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Artikel-Nr.
Zak 2009/241

05.05.2009
Heft 8/2009