Thema

Straßenverkehrsunfall mit Auslandsbezug (Teil 2) - Direktklage, Vierte KH-Richtlinie und Grüne-Karte-System

Dr.iur. Thomas Thiede, LL.M.

Dieser Folgebeitrag zu Zak 2013/751, 407 erörtert die Regelungen der internationalen Zuständigkeit und des anwendbaren Rechts im Fall einer Direktklage gegen die ausländische Kfz-Haftpflichtversicherung. Ferner werden die Möglichkeiten der vorgerichtlichen Schadenregulierung vorgestellt.

Bei Straßenverkehrsunfällen im Ausland oder im Inland unter Beteiligung eines ausländischen Fahrzeugs steht es einem Geschädigten an sich immer frei, seine Ansprüche nur gegenüber dem Schädiger gerichtlich geltend zu machen. In der Praxis wird eine solche Vorgehensweise jedoch außerordentlich selten sein; idR wird sich der Geschädigte direkt an die für das Fahrzeug zuständige Kfz-Haftpflichtversicherung wenden (Direktklage). Zur Inanspruchnahme des Verbandes der Versicherungsunternehmen bei einem Unfall in Österreich siehe 2.2.

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Artikel-Nr.
Zak 2014/202

01.04.2014
Heft 6/2014
Autor/in
Thomas Thiede

Dr.iur. Thomas Thiede, LL.M. ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Europäisches Schadenersatzrecht der Österreichischen Akademie der Wissenschaften und der Universität Graz, Universitätsassistent am Zentrum Europäisches Privatrecht der Universität Graz, uA Fellow des Europäischen Zentrum für Schadenersatz- und Versicherungsrecht (ECTIL) sowie des European Law Institutes (ELI).

www.thomasthiede.info

Publikationen (Auswahl):

The International Dimensions of Law (mit Lurger; 2013); Internationales Privat- und Verfahrensrecht – Textsammlung (mit Koch/Ortner; 2013); Medienpolitik und Recht. Presserat, WikiLeaks und Redaktionsgeheimnis (Hrsg mit Koziol/Seethaler; 2013); Civil Liability of Court-appointed Experts in German Law, ERPL 2013, 1081; A Topless Ducchess and Caricatures of the Prophet, in Bonomi/Romano (eds), Yearbook of Private International Law, Volume 14 (2012/2013) 247 ff; Defective Pharmaceuticals and Indeterminate Tortfeasors, ERPL 2013, 617.