Gesetzgebung

Wohnrechtsnovelle 2015

Stand: Regierungsvorlage 11. 11. 2015 (352 BlgNR 25. GP)

Da sich die Koalitionsparteien noch nicht auf die große Wohnrechtsreform, die im Regierungsprogramm unter der Überschrift "Leistbares Wohnen" angekündigt wird, einigen konnten, beschränkt sich die Wohnrechtsnovelle 2015 (WRN 2015) auf zwei Punkte. Im Mietrecht wird die Erhaltungspflicht des Vermieters auf Heizthermen und Warmwasserboiler ausgedehnt, wobei die Regelung auch für bestehende Mietverhältnisse gilt. Im Wohnungseigentumsrecht entfällt - auch rückwirkend - die Notwendigkeit, Zubehörwohnungseigentum gesondert im Grundbuch eintragen zu lassen.

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Artikel-Nr.
Zak 2014/777

25.11.2014
Heft 21/2014