In aller Kürze

Erfüllung eines Schriftformgebots durch Übermittlung einer elektronischen Abbildung?

Bearbeiter: Wolfgang Kolmasch

Die Frage, ob ein Schriftformgebot durch die elektronische Übermittlung einer Abbildung des eigenhändig unterfertigten Dokuments erfüllt wird, ist nach 9 ObA 110/15i anhand des konkreten Formzwecks zu beantworten. Zur Erfüllung eines kollektivvertraglichen Schriftformgebots für die Arbeitgeberkündigung ist es nach Ansicht des OGH nicht ausreichend, ein Foto der unterschriebenen Kündigungserklärung mit dem Instant-Messaging-Dienst "WhatsApp" an den Arbeitnehmer zu senden.

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
Zak 2016/2

20.01.2016
Heft 1/2016