Gesetzgebung

Existenzminimum 2023

Gem § 293 Abs 1 ASVG idF PensionsanpassungsG 2023 (BGBl I 2022/175) erhöht sich der Ausgleichszulagenrichtsatz mit 1. 1. 2023 auf 1.110,26 €. Im Jahr 2023 gelten damit für die Berechnung des (Unterhalts-)Existenzminimums nach §§ 291a ff EO die in den folgenden Tabellen angegebenen Werte. Zur Berechnungsweise siehe Zak 2006/734, 431.

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Artikel-Nr.
Zak 2022/723

12.12.2022
Heft 20/2022