News

7. Novelle zur Zulassungsstellenverordnung – BGBl

Verordnung des BMVIT, mit der die Zulassungsstellenverordnung geändert wird (7. Novelle zur ZustV)

BGBl II 2015/101, ausgegeben am 7. 5. 2015

Insb sind folgende Änderungen vorgesehen:

-Die Antragsformulare für Zulassung sowie Abmeldung/Hinterlegung werden überarbeitet und mit einem QR-Code versehen.
-Das Formular für die Zulassungsbescheinigung wird um die Amtssprachen der Mitgliedstaaten der EU erweitert.
-Die technikneutrale Leistung von Unterschriften ist vorgesehen: Es können nicht nur elektronische Signaturen, sondern auch Unterschriften auf elektronischen pads geleistet werden; ein Ausdruck von Anträgen zwecks Unterschrift ist nicht erforderlich.
-Mit Einführung der Begutachtungsplakettendatenbank können Zulassungsstellen Gutachten über die wiederkehrende Begutachtung von Fahrzeugen („Pickerl“) abfragen. Die Vorlage eines Gutachtens in Papierform ist daher nicht mehr erforderlich, sofern ein solches in der Begutachtungsplakettendatenbank gespeichert ist.
-Die Kosten für die Zulassungsbescheinigung im Chipkartenformat werden erstmalig aufgrund einer erforderlichen Indexanpassung und der erhöhten Zustelltarife der Post AG mit 11. 5. 2015 erhöht, und zwar von € 19,80 auf € 22,-; davon gebühren dem Produzenten € 19,– (bisher: € 16,80)

Die Novelle tritt ua mit 8. 5. 2015 in Kraft.

Artikel-Nr.
Rechtsnews Nr. 19459 vom 08.05.2015