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Zusammengestellt von der LexisNexis-Redaktion
1. Va auf der Tagesordnung
Die neue Session des VfGH hat begonnen; auf der Tagesordnung stehen laut Presseaussendung des VfGH va folgende Fälle:
- | Ausweisung von Imamen wegen Auslandsfinanzierung Türkische Staatsangehörige, die in Österreich tätig waren, bekämpfen ihre Ausweisung (ua wegen unzureichender Begründung der angefochtenen Erkenntnisse des BVwG) und erheben Bedenken gegen das Verbot der Auslandsfinanzierung im Islamgesetz 2015: § 6 Abs 2 IslamG 2015 enthalte lediglich für islamische Religionsgesellschaften und Kultusgemeinden das Gebot der Aufbringung der Mittel im Inland. Darin liege einerseits eine Ungleichbehandlung gegenüber anderen gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften und andererseits ein verfassungsrechtlich verbotener staatlicher Eingriff in die inneren Angelegenheiten der betroffenen Religionsgesellschaften. |
- | „Ausgabenbremse“ für Gebietskrankenkassen Gegen die „Ausgabenbremse“, die der Gesetzgeber über alle SV-Träger verhängt hat (vgl § 716 ASVG), wendet sich die NÖGKK, die darin einen unzulässigen Eingriff in die Selbstverwaltung sieht. Die „Ausgabenbremse“ soll verhindern, dass die betroffenen SV-Träger vor der geplanten Kassenreform Maßnahmen setzen (etwa in Liegenschafts-, Bau- oder Personalangelegenheiten), die diese Reform erschweren könnten. |
- | Nichtraucherschutz In der aktuellen Session wird der VfGH auch die Beratungen zur Frage fortführen, ob die Aufhebung des (vor einigen Jahren beschlossenen, aber dann nicht in Kraft getretenen) Rauchverbots in der Gastronomie verfassungskonform ist. Die Wiener Landesregierung, zwei Gastronomiebetriebe und zwei Nichtraucher (Vater und Tochter) machen geltend, dass die nunmehrige Rechtslage gegen mehrere Grundrechte verstoße, und zwar gegen das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens, gegen den Gleichheitssatz, gegen den Grundsatz des Vertrauensschutzes sowie gegen die Erwerbsausübungsfreiheit. |
- | Pflegeregress in der Behindertenhilfe Mit 1. 1. 2018 wurde der Zugriff auf das Vermögen von Personen, die in stationären Pflegeeinrichtungen aufgenommen sind, zur Abdeckung der Pflegekosten – kurz: Pflegeregress – für unzulässig erklärt (§ 330a ASVG). Das LVwG Salzburg hält es für gleichheitswidrig bzw diskriminierend, dass der (vermögensbezogene) Pflegeregress in Angelegenheiten der Behindertenhilfe weiterbesteht (Aufhebungsantrag betr § 17 Abs 2 Z 3 Sbg Behindertengesetz 1981). Zu diesem Fall führt der VfGH am 4. 3. 2019 eine öffentliche mündliche Verhandlung durch. |
- | BVT-Untersuchungsausschuss IZm Untersuchungsausschuss betreffend die Einflussnahme auf das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung („BVT-Untersuchungsausschuss“) haben ein Rechtsanwalt und dessen Anwaltskanzlei wegen Verletzung in Persönlichkeitsrechten eine Beschwerde beim VfGH eingebracht. Die Beschwerde zielt zum einen auf die Löschung von E-Mails der Kanzlei ab, die dem Anwaltsgeheimnis unterliegen und dem Untersuchungsausschuss vom Justizministerium übermittelt worden sind, zum anderen wendet sie sich gegen die Art der Befragung des Rechtsanwalts durch den Untersuchungsausschuss. |
- | Weitere Fälle der März-Session laut Presseaussendung:
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2. Weitere offene Fragen
Weiters sind – soweit überblickbar – zu folgenden veröffentlichten Prüfungsbeschlüssen bzw Gesetzesprüfungsanträgen bisher noch keine Endentscheidungen ergangen:
Verfahren
- | 14-tägige Frist für Revisionsrekurs: nach Auffassung des OGH Verstoß gegen den Gleichheitssatz jedenfalls im Verfahren über das Erbrecht. OGH 19. 11. 2018, 2 Ob 157/18d, Zak 2018/758. |
Öffentliches Recht
- | Streichung aus der Ärzteliste – möglicher Verstoß gegen das Gebot der Besorgung dieser Angelegenheiten der Vollziehung des ÄrzteG 1998 in mittelbarer Bundesverwaltung. Gesetzesprüfungsanträge VwGH 20. 9. 2018, Ro 2017/11/0003 (A 2018/0006), und VwGH 20. 9. 2018, Ro 2017/11/0001 (A 2018/0005), siehe zu beiden Rechtsnews 26194. Hinweis: Nach Zurückweisung eines früheren vergleichbaren Antrags des VwGH durch den VfGH als zu eng gefasst (VfGH 27. 6. 2018, G 177/2017 ua, Rechtsnews 26068), bezieht sich der Prüfungsantrag diesmal auch auf § 195f Abs 1 ÄrzteG 1998. |
- | Jagdberechtigung und Hauptwohnsitz in Tirol – Prüfung des § 28 Abs 2 lit f Tir JagdG 2004 betreffend die Möglichkeit von Antragstellern, die ihren Hauptwohnsitz nicht in Österreich haben, ihre jagdliche Eignung durch Vorlage einer Jagdberechtigung ihres Hauptwohnsitzstaates nachzuweisen. Prüfungsbeschluss VfGH 28. 9. 2018, E 2862/2018 (G 315/2018). |
- | Parteistellung in baubehördlichen Verfahren – Prüfung des § 7 Abs 10 Sbg BaupolizeiG 1997 betreffend den Ausschluss der Parteistellung bei der nachträglichen Bewilligung von baulichen Anlagen, die ohne Bewilligung ausgeführt worden sind. Prüfungsbeschluss VfGH 3. 12. 2018, E 2616/2018 (G 380/2018). |
Abgabenrecht
Nach Entscheidungen des BFG wurden häufig Beschwerden an den VfGH erhoben, ua betr
- | Verluste aus Konvertierung eines Fremdwährungskredits keine Werbungskosten bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung. Beschwerde nach der E BFG 7. 2. 2018, RV/7105808/2015; beim VfGH anhängig zu E 1146/2018. |
- | Baurecht - Einbringung; Verfassungswidrigkeit § 22 Abs 5 UmgrStG? Beschwerde nach der E BFG 8. 2. 2018, RV/5101027/2016; beim VfGH anhängig zu E 1086/2018. |
- | Umsatzsteuerpflicht der Entschädigung eines Rechtsanwalts für seine Tätigkeit als gerichtlich bestellter Sachwalters gem § 276 ABGB. Beschwerde nach der E BFG 15. 5. 2018, RV/7102233/2017; beim VfGH anhängig zu E 2512/2018. |
- | Hauptwohnsitzbefreiung: auch nicht parifizierte Wohnung als „Eigentumswohnung“ iSd § 30 Abs 2 Z 1 lit b EStG 1988? Beschwerde nach der E BFG 1. 6. 2018, RV/6100045/2018; beim VfGH anhängig zu E 2783/2018. |
Hinweis:
Die Entscheidungen des BFG, nach denen Beschwerde an den VfGH erhoben wurde, sind jeweils unter Eingabe des Stichworts „VfGH-Beschwerde“ unter https://findok.bmf.gv.at/findok abrufbar.
3. Weitere erledigte Fälle der letzten Session
Neben den Erkenntnissen, über die bereits in den Rechtsnews bzw Zeitschriften berichtet wurde, wurden in der vorhergehenden Session ua auch folgende Fälle erledigt bzw deren Behandlung vom VfGH abgelehnt:
- | Eigenkapitalabfall iSd § 11a EStG 1988; Beschwerde nach der E BFG 21. 8. 2017, RV/6100598/2010; beim VfGH anhängig zu E 3402/2017. Behandlung der Beschwerde mit Beschluss vom 26. 11. 2018 abgelehnt. |
- | Versicherungsentschädigungen als steuerpflichtige Einkünfte; Beschwerde nach der E BFG 10. 10. 2017, RV/7101949/2016; beim VfGH anhängig zu E 4137/2017. Behandlung der Beschwerde mit Beschluss vom 26. 11. 2018 abgelehnt. |