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Gemäß § 108 Abs 1 EStG beträgt die Höhe der Bausparprämie auch für das Kalenderjahr 2021 (unverändert) 1,5 % der prämienbegünstigten Bausparkassenbeiträge
BMF 15. 10. 2020, 2020-0.591.325, BMF-AV Nr 159/2020
Für die prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge nach §§ 108g ff EStG ergibt sich daraus für das Jahr 2021 eine staatliche Prämie von 4,25 % (höchstens € 129,92 bei einem maximalen geförderten Einzahlungsbetrag von € 3.056,94; bei dieser Berechnung wurden die voraussichtlichen SV-Werte 2021 herangezogen, siehe ARD 6713/17/2020).