News

Bausparprämie 2021

Bearbeiter: Birgit Bleyer

EStG: § 108 Abs 1

Gemäß § 108 Abs 1 EStG beträgt die Höhe der Bausparprämie auch für das Kalenderjahr 2021 (unverändert) 1,5 % der prämienbegünstigten Bausparkassenbeiträge

BMF 15. 10. 2020, 2020-0.591.325, BMF-AV Nr 159/2020

Für die prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge nach §§ 108g ff EStG ergibt sich daraus für das Jahr 2021 eine staatliche Prämie von 4,25 % (höchstens € 129,92 bei einem maximalen geförderten Einzahlungsbetrag von € 3.056,94; bei dieser Berechnung wurden die voraussichtlichen SV-Werte 2021 herangezogen, siehe ARD 6713/17/2020).

Artikel-Nr.
Rechtsnews Nr. 29817 vom 21.10.2020