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Im 3. Quartal 2024 hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte nur zu einer Beschwerde gegen die Republik Österreich Stellung genommen.
Importance Level 2
Disziplinarstrafe über einen Arzt
EGMR 27. 8. 2024, 20007/22, Bielau v. Austria (Disziplinarverfahren gegen Arzt wegen seiner kritischen Äußerungen auf seiner Website zum Thema Wirkung von Impfungen [„Impf-Gegner“])
Keine Verletzung von Art 10 EMRK (Meinungsäußerungsfreiheit):
Nach Ansicht des EGMR haben die nationalen Gerichte ihre Abwägung der öffentlichen Interessen mit dem Recht des Bf auf freie Meinungsäußerung ausreichend begründet (vgl dazu VwGH 28. 10. 2021, Ra 2019/09/0140, Rechtsnews 32096). Die Disziplinarstrafe für wissenschaftlich unhaltbare Behauptungen über die Wirksamkeit von Impfstoffen wurde nur bedingt verhängt und war eher gering. Insgesamt kann die verhängte Maßnahme als „in einer demokratischen Gesellschaft .... unentbehrlich“ iSv Art 10 Abs 2 EMRK betrachtet werden.
Hinweis: Die Volltexte der EGMR-Entscheidungen sind jeweils in Englisch oder Französisch auf der Homepage des EGMR unter https://hudoc.echr.coe.int abrufbar.