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KuKuSpoSiG: § 1
Der Veranstalter eines Kunst-, Kultur- oder Sportereignisses, das aufgrund der COVID-19-Pandemie abgesagt wurde, kann sich gem § 1 KuKuSpoSiG bis zur Grenze von 70 € durch die Ausgabe eines Gutscheins von seiner Pflicht zur Rückzahlung des Entgelts befreien. Wurde eine mehrtägige Veranstaltung (hier: dreitägiges Musikfestival) gebucht, kann der Veranstalter für jeden einzelnen Veranstaltungstag einen Gutschein für bis zu 70 € ausgeben und muss lediglich die darüberhinausgehenden anteiligen Tagesentgelte in bar zurückerstatten, sofern für die Veranstaltung auch Tagestickets angeboten wurden. Ansonsten ist die Veranstaltung als einheitliches Ereignis zu qualifizieren – mit der Folge, dass nur ein einziger Gutschein bis 70 € ausgestellt werden darf und der restliche Teil des Gesamtentgelts zurückzuzahlen ist.