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EuGH: Erlaubnis zur Frühjahrsbejagung von Waldschnepfen in NÖ unzulässig

Bearbeiter: Sabine Kriwanek

RL 2009/147/EG: Art 7

Die Republik Österreich hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art 7 Abs 4 RL 2009/147/EG [über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten] verstoßen, dass sie die Frühjahrsjagd auf die männliche Waldschnepfe (Scolopax rusticola) im Land Niederösterreich (Österreich) erlaubt hat.

EuGH 23. 4. 2020, C-161/19, Kommission/Österreich (Chasse printanière à la bécasse des bois)

Artikel-Nr.
Rechtsnews Nr. 28946 vom 24.04.2020