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RL 2009/147/EG: Art 7
Die Republik Österreich hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art 7 Abs 4 RL 2009/147/EG [über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten] verstoßen, dass sie die Frühjahrsjagd auf die männliche Waldschnepfe (Scolopax rusticola) im Land Niederösterreich (Österreich) erlaubt hat.
EuGH 23. 4. 2020, C-161/19, Kommission/Österreich (Chasse printanière à la bécasse des bois)