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EuGH: UVP – Exploration und Gewinnung von Kohlenwasserstoffen

Bearbeiter: Sabine Kriwanek / Bearbeiter: Barbara Tuma

RL 94/22/EG: Art 1 ff

RL 2011/92/EU: Art 4

Die RL 94/22/EG [über die Erteilung und Nutzung von Genehmigungen zur Prospektion, Exploration und Gewinnung von Kohlenwasserstoffen] und Art 4 Abs 2 und 3 RL 2011/92/EU (UVP-RL) stehen einer nationalen Regelung nicht entgegen, die eine Obergrenze für die Größe des Gebiets vorsieht, das von einer Genehmigung zur Exploration von Kohlenwasserstoffen erfasst ist, aber nicht ausdrücklich verbietet, demselben Unternehmen mehrere Genehmigungen für aneinandergrenzende Gebiete mit einer Gesamtfläche zu erteilen, die die Obergrenze übersteigt, sofern eine solche Erteilung geeignet ist, die aus technischer wie wirtschaftlicher Sicht bestmögliche Ausübung der betreffenden Explorationstätigkeit und die Erreichung der Ziele der RL 94/22/EG zu gewährleisten (somit auch einen nichtdiskriminierenden Zugang für alle Unternehmen). Im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung sind außerdem die kumulativen Auswirkungen der Projekte zu beurteilen, die vom Unternehmen im Antrag auf Erteilung der Genehmigung zur Exploration von Kohlenwasserstoffen dargelegt wurden und die erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt haben können.

EuGH 13. 1. 2022, C-110/20, Regione Puglia

Zu einem italienischem Vorabentscheidungsersuchen.

Artikel-Nr.
Rechtsnews Nr. 31963 vom 17.01.2022