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Am 16. 6. 2016 wurden im BGBl folgende neue Verordnungen der FMA kundgemacht:
- | Verordnung über die Kategorien von Mitarbeitern, die bei Kreditinstituten mit dem Anbieten und Abschließen von Hypothekar- und Immobilienkreditverträgen befasst sind, sowie über die Art, Umfang und Periodizität des Nachweises ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten (Mitarbeiterkategorien- und Nachweis-Verordnung – MiKaNa-V), BGBl II 2016/151. |
- | Verordnung über die Mindestinhalte des Sanierungs-, des Abwicklungs- und des Notfallsanierungsplanes bei Zentralverwahrern (Zentralverwahrer-Sanierungs-, Abwicklungs- und Notfallsanierungsplanverordnung – ZvSAN-V), BGBl II 2016/153. |