Dieser Inhalt ist frei verfügbar. Mit einem Abonnement der Zak erhalten Sie die Zeitschrift in Print und vollen digitalen Zugriff im Web, am Smartphone und Tablet. Mehr erfahren…
Testen Sie
ALLE 13 Zeitschriftenportale
30 Tage lang kostenlos.
Der Zugriff endet nach 30 Tagen automatisch.
Das Be- und Entladen des abgestellten Fahrzeugs mittels des daran angebrachten Ladekrans wird noch dem Fahrzeugbetrieb zugerechnet, weshalb bei Unfällen die Gefährdungshaftung des Fahrzeughalters nach dem EKHG eingreift.
Keine Gefährdungshaftung nach dem EKHG besteht jedoch dann, wenn der Ladekran nicht für oder zur unmittelbaren Vorbereitung eines konkreten Be- bzw Entladevorgangs, sondern dazu eingesetzt wird, um dessen Bedienung zu üben.