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Parteistellung und Rechtsmittellegitimation bei Aufhebung der Adoption

Bearbeiter: Wolfgang Kolmasch

ABGB: § 201, § 202

AußStrG: § 2 Abs 1 Z 3

Im Verfahren auf Aufhebung der Adoption hat der verdrängte leibliche Elternteil Parteistellung und Rechtsmittellegitimation. Da die rechtskräftige Aufhebung zum Wiederaufleben erloschener familienrechtlicher Beziehungen zwischen ihm und dem Wahlkind führen würde, ist seine rechtlich geschützte Stellung iSd § 2 Abs 1 Z 3 AußStrG unmittelbar betroffen.

OGH 28. 11. 2019, 2 Ob 73/19b

Artikel-Nr.
Rechtsnews Nr. 28748 vom 04.03.2020