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SMG-Novelle 2017 – BGBl

Bearbeiter: Sabine Kriwanek

Bundesgesetz, mit dem das Suchtmittelgesetz geändert wird (SMG-Novelle 2017)

BGBl I 2017/116, ausgegeben am 31. 7. 2017

Einige Punkte der Novelle sind Teil eines Gesamtpakets, mit dem der rechtliche Rahmen der Opioid-Substitutionsbehandlung angepasst werden soll; die Neuregelung zielt auf einen besseren Informationsfluss zwischen Ärzten, Apothekern und Gesundheitsbehörden ab (§ 8a SMG).

Darüber hinaus werden einige nicht damit im Zusammenhang stehende Punkte behandelt, die zur weiteren Verbesserung der epidemiologischen Datengrundlagen zur Einschätzung der Drogensituation in Österreich beitragen sollen, nämlich die Anforderung von Obduktionsgutachten (§ 24c Abs 4 SMG) und die Anforderung von Daten für Mortalitätskohorten-Analysen (§ 24d Abs 2 SMG).

Die Novelle ist mit 1. 8. 2017 in Kraft getreten.

Artikel-Nr.
Rechtsnews Nr. 23959 vom 01.08.2017