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Verordnung des BMWFW über die Sprengel der Vermessungsämter 2015 (Vermessungsamts-Sprengel-Verordnung 2015 - VermA-Spr-V 2015)
BGBl II 2015/203, ausgegeben am 17. 7. 2015
Mit 18. 7. 2015 löst die neue VermA-Spr-V 2015 die Vermessungsamts-Sprengel-Verordnung 2013, BGBl II 2013/255 (= LN Rechtsnews 15734 vom 29. 8. 2013), ab.
Durch die Gemeindezusammenlegung in der Steiermark mit 1. 1. 2015 wurden in Einzelfällen auch Gemeinden über Gerichts-, Bezirksverwaltungsbehörden- bzw Vermessungsamtssprengel hinweg zusammengelegt. Auch die Sprengel der Bezirksgerichte in der Steiermark wurden bereits an die neue Gemeindestruktur angepasst und einige Bezirksgerichte fusioniert (vgl die Bezirksgerichte-Verordnung Steiermark 2015, BGBl II 2014/298). Zur Herstellung einer klaren örtlichen Zuständigkeit der Vermessungsämter nach verfassungsrechtlichen Vorgaben und im Einklang mit den BG-Sprengeln werden daher nun die Sprengel der Vermessungsämter in der Steiermark entsprechend angepasst.
Eine Änderung der Sprengel der Vermessungsämter in den anderen Bundesländern war nach Ansicht des BMWFW nicht erforderlich.