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VwGH: Tätigkeitsbericht für 2015

Bearbeiter: Barbara Tuma

www.vwgh.gv.at 16. 8. 2016

Wie dem Tätigkeitsbericht des VwGH für das Jahr 2015 zu entnehmen ist, hat sich die Umsetzung der zweistufigen Verwaltungsgerichtsbarkeit in Österreich mit 1. 1. 2014 aus Sicht des VwGH bewährt. Auch das damals verfolgte Ziel einer Verfahrensbeschleunigung und Entlastung des VwGH konnte erreicht werden:

Im Jahr 2015 fielen etwa 4.600 neue Rechtssachen beim VwGH an; aus den früheren Jahren waren dazu noch nahezu 3.200 Verfahren offen. Fast 5.400 Verfahren wurden 2015 abgeschlossen, sodass zum Jahresende 2015 insgesamt etwa 2.400 Verfahren anhängig waren. Die Anzahl der zum Jahresende offenen Fälle ist somit gegenüber dem Vorjahr um ca 25 % zurückgegangen.

Die durchschnittliche Dauer der im Jahr 2015 abgeschlossenen Verfahren betrug 8,9 Monate.

Der Anstieg neuer Fälle im Jahr 2015 um über 16 % im Vergleich zum Vorjahr führt der VwGH insb auf den Anfall in Asylangelegenheiten zurück (2015: mehr als 1.350 Fälle; 2014: ca 1.000 Fälle). In den ersten Monaten 2016 bewegt sich der Neuanfall an Rechtssachen etwa in derselben Größenordnung wie im Jahr 2015, Steigerungen erwartet der VwGH jedoch in den kommenden Jahren für Verfahren in Asylangelegenheiten, und zwar nicht nur im Hinblick auf die hohe Anzahl von Anträgen auf internationalen Schutz im Jahr 2015 (ca 90.000), sondern auch infolge der jüngsten Novelle zum AsylG (vgl BGBl I 2016/24, LN Rechtsnews 21661 vom 20. 5. 2016):

-Angesichts der Einschränkungen des Familiennachzugs für bloß subsidiär Schutzberechtigte wird voraussichtlich der Rechtsmittelweg in verstärktem Maße beschritten werden, um den besseren Status als Asylberechtigter zu erlangen.
-Insbesondere kann aber die Befristung des Status als Asylberechtigter („Asyl auf Zeit“) zu einem signifikanten Anstieg der Zahl von Verfahren führen: Wird damit begonnen, drei Jahre nach dem vorgesehenen Stichtag im November 2015 Asylberechtigten ihren Status abzuerkennen, ist damit zu rechnen, dass diese in hoher Zahl Rechtsmittel ergreifen werden. Dieser zusätzliche Anfall wird sich beim VwGH voraussichtlich ab dem Jahr 2019 auswirken.

Dieser (zu erwartenden) Steigerung der Verfahrenszahlen stehen jedoch Reduktionen des Budgets des VwGH nach dem Bundesfinanzrahmen gegenüber, die vom VwGH nicht mehr zur Gänze durch eine Senkung der Sachausgaben ausgeglichen werden können, sondern auch zu Reduktionen im Personalaufwand führen werden. Nach näheren Ausführungen zur Ausstattung und Kostenstruktur richtet der VwGH daher in seinem Tätigkeitsbericht auch den „dringenden Appell an die politischen Entscheidungsträger, für das Jahr 2017 und die folgenden Jahre ausreichende Budgetmittel zur Verfügung zu stellen, damit der VwGH die ihm verfassungsrechtlich übertragenen Aufgaben auch in Zukunft angesichts steigender Anfallszahlen mit hoher Qualität und in einem angemessenen Zeitrahmen besorgen kann“.

Hinweis: Der Volltext des Tätigkeitsberichts 2015 kann auf der Homepage des VwGH unter www.vwgh.gv.at im Menüpunkt Gerichtshof - Tätigkeitsberichte abgerufen werden.

Artikel-Nr.
Rechtsnews Nr. 22162 vom 18.08.2016