Dieser Inhalt ist frei verfügbar. Mit einem Abonnement der Zak erhalten Sie die Zeitschrift in Print und vollen digitalen Zugriff im Web, am Smartphone und Tablet. Mehr erfahren…
Testen Sie
ALLE 13 Zeitschriftenportale
30 Tage lang kostenlos.
Der Zugriff endet nach 30 Tagen automatisch.
Alle LexisNexis-Fachzeitschriften sind im Volltext auch in Lexis 360® verfügbar.
Lexis 360 ist Österreichs innovativste* Recherchelösung und bietet Zugriff auf
alle relevanten Quellen von Rechtsnews, Gesetzen, Urteilen und Richtlinien bis
zu Fachzeitschriften und Kommentaren.
Testen Sie jetzt Lexis 360® kostenlos.
*Ergebnis einer Umfrage unter 225 Steuerberater:innen und Rechtsanwält:innen (Mai 2024) durchgeführt von IPSOS im Auftrag von LexisNexis Österreich.
ZPO: §§ 188, 189, 404, 411
ABGB: § 1096 Abs 1, §§ 1168a, 1295 Abs 1, § 1416
1. Wenn der Beklagte mehrere Gegenforderungen einwendet, kann er dem Gericht eine Prüfreihenfolge vorgeben; er ist aber nicht dazu verpflichtet. Die unterbliebene Reihung begründet keine Unschlüssigkeit der prozessualen Aufrechnungseinrede.
Fehlt eine Vorgabe, hat das Gericht die Prüfreihenfolge nicht analog § 1416 ABGB festzulegen, sondern nach eigenem Ermessen anhand des erforderlichen Beurteilungsaufwandes. Wenn bereits einzelne Gegenforderungen zum Erfolg führen, dh berechtigt sind und die Höhe der Klageforderung erreichen, kann das Gericht die Verhandlung darauf beschränken. Im dreigliedrigen Urteilsspruch ist klarzustellen, auf welche der eingewendeten Gegenforderungen sich die Feststellung des Bestehens konkret bezieht. Die Beurteilung, welche Gegenforderungen getilgt sind, kann nicht einem Folgeprozess überlassen werden.
2. Wenn eine Warnpflichtverletzung des Werkunternehmers dazu geführt hat, dass das vertragsgemäß hergestellte Werk untauglich ist, haftet er dem Besteller im Rahmen des Schadenersatz für den Mehraufwand, den sich dieser im Fall einer rechtzeitigen Warnung erspart hätte. Da fiktive Reparaturkosten auch bei vertraglicher Haftung nicht zu ersetzen sind, kann dem Besteller dieser Mehraufwand nicht zugesprochen werden, wenn bereits feststeht, dass er keine Behebung vornehmen wird. Auch der Ersatz einer objektiven Wertminderung scheidet hier aus, weil aufgrund der Vertragsgemäßheit des untauglichen Werks kein Referenzwert für einen Wertvergleich existiert. Ob andere ersatzfähige Vermögensnachteile bestehen könnten, bleibt offen.
3. 10 % Mietzinsminderung während der warmen Jahreszeit bei mangelhafter Kühlung durch eine unterdimensionierte Klimaanlage.
Zak-Mietzinsminderungstabelle