Aktuelles / Bankrecht

Änderung der ZentralkreditregistermeldungsV im BGBl

Bearbeiter: Univ.-Prof. Dr. Nicolas Raschauer

Vor Kurzem wurde die Novelle zur ZentralkreditregistermeldungsV (ZKRM-V) im BGBl II (2014/108, ausgegeben am 16. 5. 2014) kundgemacht.

Die Novelle diente dazu, den Titel der Verordnung anzupassen; er lautet nunmehr:

"Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) über die Meldungen an das zentrale Kreditregister (Zentralkreditregistermeldungs-Verordnung - ZKRM-V)"

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Artikel-Nr.
ZFR 2014/129

11.06.2014
Heft 4/2014
Autor/in
Nicolas Raschauer

Prof. Dr. Nicolas Raschauer lehrt Wirtschaftsrecht an der EHL Lausanne. Er ist Mitglied der Geschäftsleitung einer auf Finanzinnovationen fokussierten, international tätigen Unternehmensberatung. Er gehört zudem dem wissenschaftlichen Beirat des Internationalen Forum für Wirtschaftsrecht mit Sitz in Bozen an.