Das Unternehmensrechts-Änderungsgesetz 2008 (BGBl I 2008/70; siehe ZFR 2008/69, 118) sowie internationale und nationale Entwicklungen haben die Anpassung des Corporate Governance Kodex (CGK) erforderlich gemacht. Insb die Verpflichtung börsenotierter Unternehmen zur Aufstellung eines Corporate-Governance-Berichts (CG-Berichts), in dem ua Abweichungen zum CGK darzustellen sind, durch das URÄG 2008 hat die Bedeutung des Kodex erhöht. Die Änderungen betreffen folgende Themenkreise:
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