Die EU-Covered Bond-RL1 (CBD), in Ö umgesetzt durch das PfandBG,2 verpflichtet Institute bei der Emission Europäischer Pfandbriefe zum Vorhalten eines internen Liquiditätspuffers im Deckungsstock. Zur Reduktion regulatorischer Doppelbelastungen iZm der LCR hat die Kom nun die Bestimmungen zur Mindestliquiditätsquote entsprechend angepasst.
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Priv.-Doz. Dr. Thomas Stern MBA LL.M. arbeitet als Legal Counsel in der Rechtsanwaltskanzlei Bergt & Partner AG (Vaduz). Davor leitete er die Abteilung für Bankenabwicklung in der FMA Liechtenstein. Er lehrt an unterschiedlichen Universitäten und Hochschulen, darunter die Universität Liechtenstein und die Universität Salzburg. Daneben ist er Mitherausgeber der Fachzeitschrift für Krisen-, Sanierungs- und Insolvenzberatung (Berlin). Seine Forschungsbilanz umfasst ca. 100 Fachpublikation und Gesetzeskommentierungen. Tätigkeitsschwerpunkte: Finanzmarkt-, Gesellschafts-, Restrukturierungs- und Insolvenzrecht.