Der vorliegende Beitrag widmet sich den Bestimmungen des neu geschaffenen 1. Bundesgesetzes betreffend Begleitmaßnahmen zu COVID-19 in der Justiz (1. COVID-19-Justiz-Begleitgesetz - 1. COVID-19-JuBG1) im Zusammenhang mit Fristen in bürgerlichen Rechtssachen.
Mit dem 2. COVID-19 Gesetz2 wurden auch Regelungen im Hinblick auf zivil(verfahrens)rechtliche Fristen vorgesehen. Der vorliegende Beitrag widmet sich diesen Bestimmungen im 1. COVID-19-JuBG, wobei neben einem kurzen Überblick über die Fristenregelungen auch ausgewählte Fragestellungen und bereits lokalisierte Problembereiche besprochen werden.3
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