Aktuelles / Steuerrecht

Ausnahmen von Meldepflichten (GMSG)

Bearbeiter: PD Dr. Nicolas Raschauer

Mit Verordnung BGBl II 2015/439 des BMF, ausgegeben am 21. 12. 2015, wurde das Gemeinsame Meldestandard-Gesetz durchgeführt (GMSG-DV).

Die Verordnung definiert Fälle, in denen ua OeKB, Pensionskassen, Betriebliche Vorsorgekassen, Betriebliche Kollektivversicherungen und Immofonds von Meldepflichten gemäß den §§ 62, 87 GSMG befreit werden.

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Artikel-Nr.
ZFR 2016/24

19.01.2016
Heft 1/2016
Autor/in
Nicolas Raschauer

Prof. Dr. Nicolas Raschauer lehrt Wirtschaftsrecht an der EHL Lausanne. Er ist Mitglied der Geschäftsleitung einer auf Finanzinnovationen fokussierten, international tätigen Unternehmensberatung. Er gehört zudem dem wissenschaftlichen Beirat des Internationalen Forum für Wirtschaftsrecht mit Sitz in Bozen an.