Mit Verordnung BGBl II 2015/439 des BMF, ausgegeben am 21. 12. 2015, wurde das Gemeinsame Meldestandard-Gesetz durchgeführt (GMSG-DV).
Die Verordnung definiert Fälle, in denen ua OeKB, Pensionskassen, Betriebliche Vorsorgekassen, Betriebliche Kollektivversicherungen und Immofonds von Meldepflichten gemäß den §§ 62, 87 GSMG befreit werden.
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Prof. Dr. Nicolas Raschauer lehrt Wirtschaftsrecht an der EHL Lausanne. Er ist Mitglied der Geschäftsleitung einer auf Finanzinnovationen fokussierten, international tätigen Unternehmensberatung. Er gehört zudem dem wissenschaftlichen Beirat des Internationalen Forum für Wirtschaftsrecht mit Sitz in Bozen an.