Aktuelles / Unionsrecht

Beschluss und Empfehlung der EZB vom 24. 2. 2014 über die Organisation von Vorbereitungsmaßnahmen für die Erhebung von granularen Daten zu Krediten durch das Europäische System der Zentralbanken (EZB/2014/6 und 7)

Bearbeiter: MMag. Dr. Thomas Stern

Mit dem Beschluss vom 24. 2. 2014 veröffentlichte die Europäische Zentralbank (EZB) ihre Vorgaben zur zukünftigen Organisation hinsichtlich der Einhebung und Verarbeitung granularer Kreditdaten. Der Beschluss zielt darauf ab, bis 2016 (langfristiges Rahmenwerk) in allen Zentralbanken der Eurozone hinreichend granulare Kreditdatenbanken aufzubauen sowie eine zentrale Kreditdatenbank, die von allen Mitgliedstaaten der Eurozone genutzt werden kann, zu etablieren (Art 1). Konkret sollen die der EZB zur Verfügung gestellten Daten zur Bestimmung und Verbesserung der jeweiligen Datenattribute verwendet werden (Art 5 Abs 1).

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Artikel-Nr.
ZFR 2014/124

11.06.2014
Heft 4/2014
Autor/in
Thomas Stern

Priv.-Doz. Dr. Thomas Stern MBA LL.M. arbeitet als Legal Counsel in der Rechtsanwaltskanzlei Bergt & Partner AG (Vaduz). Davor leitete er die Abteilung für Bankenabwicklung in der FMA Liechtenstein. Er lehrt an unterschiedlichen Universitäten und Hochschulen, darunter die Universität Liechtenstein und die Universität Salzburg. Daneben ist er Mitherausgeber der Fachzeitschrift für Krisen-, Sanierungs- und Insolvenzberatung (Berlin). Seine Forschungsbilanz umfasst ca. 100 Fachpublikation und Gesetzeskommentierungen. Tätigkeitsschwerpunkte: Finanzmarkt-, Gesellschafts-, Restrukturierungs- und Insolvenzrecht.