Der Gesetzgeber hat mit der GewO-Novelle 2011 die Solidarhaftung sämtlicher Geschäftsherren vorgesehen, wenn der an die Stelle des Finanzdienstleistungsassistenten tretende Wertpapiervermittler jenen Geschäftsherrn, für den er tätig wird, nicht offenlegt. Die Abhandlung stellt dar, weshalb diese neu in die GewO eingefügte Solidarhaftung den allgemeinen Grundsätzen des Zivilrechts widerspricht und auch verfassungsrechtlich bedenklich ist.
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