Die Kom hat im Frühjahr 2018 eine Mitteilung "über das auf die dingliche Wirkung von Wertpapiergeschäften anzuwendende Recht" zu den kollisionsrechtlichen Bestimmungen der Finanzsicherheiten-2, Finalitäts-3 und Liquidations-RL4 veröffentlicht.5 Diese Richtlinien sind bisher der einzige Ansatz im Unionsrecht, um Kollisionsrecht für dingliche Aspekte von Finanzinstrumenten6 zu regeln. Die Mitteilung beendet vorerst die Diskussion über einen allgemeinen kollisionsrechtlichen Ansatz für Finanzinstrumente innerhalb der EU und den avisierten Brückenschlag zum Verordnungsvorschlag über das auf die Drittwirkung von Forderungsübertragungen anzuwendende Recht.7
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