Eine der wesentlichen Neuerungen des BörseG 2018 ist die umfassende Regelung der Notierungsbeendigung (in der Folge: Delisting). Damit wird eine empfindliche Lücke im österreichischen Kapitalmarktrecht geschlossen - denn bisher war der Rückzug aus dem amtlichen Handel nicht oder nur über Umwege möglich. Dieser Beitrag stellt die Neuregelung dar und gibt erste Hinweise für die praktische Umsetzung.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.
MMag. Dr. Ulrich Edelmann, MIM (CEMS) ist Richter für den Sprengel des OLG Wien, derzeit dem HG Wien zugeteilt. Er war früher Rechtsanwalt und Leiter der Geschäftsstelle der Übernahmekommission.
Univ.-Prof. Dr. Martin Winner ist Professor für Unternehmensrecht an der WU Wien und Mitherausgeber der ZFR.