Mit dem Inkrafttreten - auch der flankierenden urheberstrafrechtlichen Bestimmungen1 am 1. 4. 2022 - verfügen Hersteller von Presseveröffentlichungen seit der Urheberrechts-Novelle 20212 über ein eigenes Leistungsschutzrecht, das es ihnen ermöglichen soll, selbst gegen die "Online-Freibeuterei" in (großen) Kommunikationsplattformen vorzugehen. Der folgende Beitrag versucht, einen ersten Überblick zu geben und die unionsrechtlichen Hintergründe offenzulegen.
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