Thema

Das österreichische Pflichtteilsrecht und die EuErbVO

Georg John

Berührungspunkte und Möglichkeiten eines Pflichtteilsshopping à la carte

Die Europäische Erbrechtsverordnung1 (EuErbVO) findet aufgrund der Übergangsbestimmungen in Art 83 Abs 1 sowie in Art 84 S 2 HS 1 EuErbVO grundsätzlich auf Erbfälle ab dem 17. 8. 2015 Anwendung. Sie betrifft auch das Pflichtteilsrecht. In diesem Beitrag wird anhand einzelner Punkte gezeigt, inwiefern sich die EuErbVO und das österr Pflichtteilsrecht berühren. Dabei wird insb auch die Frage aufgeworfen, ob es möglich ist, dass sich der Erblasser uU auf Kosten der Pflichtteilsberechtigten ein für ihn möglichst günstiges Erbsystem "aussucht", und wenn ja, in welchem Rahmen.

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Artikel-Nr.
Zak 2015/739

11.12.2015
Heft 22/2015
Autor/in
Dr. Georg John ist bei DORDA Rechtsanwälte GmbH im Aufsichts- und Kapitalmarktrecht tätig. Er ist Autor zahlreicher Publikationen zu aktuellen Problemen des Wirtschaftsrechts, insbesondere im aufsichtsrechtlichen Bereich, unter anderem von Kommentaren zum BWG, zur CRR, zum BaSAG sowie zum ESZB/EZB-Statut.