Der Europäische Gerichtshof hat jüngst entschieden, dass die Videoüberwachung von Gemeinschaftsbereichen eines Wohngebäudes zum Schutz und zur Sicherheit von Personen und Eigentum zulässig sein kann.1 Der vorliegende Beitrag erörtert die einzelnen datenschutzrechtlichen Voraussetzungen dazu näher und versucht, eine
erste Einschätzung zum Einsatz von Bildverarbeitungsgeräten in privaten Wohnanlagen aus Sicht des österreichischen Datenschutzgesetzes zu geben.
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