Datenschutz & E-Government

Datenschutzrechtliche Zulässigkeit von Videoüberwachungssystemen in Wohnungseigentumsanlagen

RA Hon.-Prof. Dr. Clemens Thiele, LL.M. Tax (GGU)

Der Europäische Gerichtshof hat jüngst entschieden, dass die Videoüberwachung von Gemeinschaftsbereichen eines Wohngebäudes zum Schutz und zur Sicherheit von Personen und Eigentum zulässig sein kann.1 Der vorliegende Beitrag erörtert die einzelnen datenschutzrechtlichen Voraussetzungen dazu näher und versucht, eine

erste Einschätzung zum Einsatz von Bildverarbeitungsgeräten in privaten Wohnanlagen aus Sicht des österreichischen Datenschutzgesetzes zu geben.

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Artikel-Nr.
jusIT 2020/7

17.02.2020
Heft 1/2020
Autor/in
Clemens Thiele

RA Hon.-Prof. Dr. Clemens Thiele, LL.M. Tax (GGU) Fulbright Stipendiat für US-Steuerrecht; Anwaltliche Tätigkeit in Deutschland und den USA; Gründer der Kanzlei EUROLAWYER®; Honorarprofessor der Universität Salzburg; Autor und Herausgeber von Publikationen zum IP/IT-Recht; gerichtlich beeideter Sachverständiger für Urheberfragen aller Art.