Abhandlungen

Der Begriff der Vollziehung im Sinne des Artikels 53 Absatz 2 B-VG

Stephanie Szenkurök

Das Recht, Untersuchungsausschüsse einzusetzen, dient der Kontrolle der Verantwortlichkeit der obersten Organe des Bundes. Dieser Beitrag zeigt, dass der Begriff der Vollziehung im Sinne des Art 53 Abs 2 B-VG weit ausgelegt werden muss, damit der Nationalrat eine effektive parlamentarische Kontrolle des Beteiligungsmanagements des Bundes wahrnehmen kann.

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
ZfV 2021/25

23.02.2021
Heft 1/2021
Autor/in
Stephanie Szenkurök

Univ.-Ass. Stephanie Szenkurök, LL.M. (WU)
Institut für Österreichisches und Europäisches Öffentliches Recht
Wirtschaftsuniversität Wien