Änderungen der Rechtslage wirken sich in unterschiedlicher Weise auf vollendete Bauten aus. Im Falle behördlich bewilligter Bauvorhaben löst sich der rechtskräftige Baubescheid gewissermaßen von seiner Rechtsgrundlage und der damit geschaffene Baukonsens besteht grundsätzlich fort. Bei bewilligungsfreien und anzeigepflichtigen Vorhaben stellt sich die Frage ihres Fortbestandes in besonderer Weise. Es tritt kein behördlicher Akt zwischen die maßgeblichen generellen Rechtsvorschriften und die Bauführung. Solche Bauten werden nur unter bestimmten Umständen Teil des rechtmäßigen Baubestandes, der von Änderungen der Rechtslage unberührt bleibt.
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