Thema

Die Ablehnung von Richtern

Bundesanwalt Dr. Helmut Ziehensack

Im Zivilprozess kommt der Unabhängigkeit und Unparteilichkeit des Forums größte Bedeutung zu. Insbesondere für die verlierende Seite wäre es bitter, hinnehmen zu müssen, dass nicht nur sachliche Erwägungen für die für sie nachteilige Entscheidung den Ausschlag gegeben haben. Gerade die idR gegebene Unparteilichkeit und Äquidistanz des Forums stellen einen der größten Vorzüge, wenn nicht ohnedies das stärkste Atout der staatlichen Gerichtsbarkeit vis à vis der Schiedsgerichtsbarkeit1) dar. Umso mehr muss dem Gericht wie auch den Parteien und ihren Vertretern daran gelegen sein, diese Vorzüge auch für ihr konkret anstehendes Verfahren gewahrt zu wissen. Die Garantie bleibender Unabhängigkeit und Unparteilichkeit des Gerichts2) schützen und gewährleisten die §§ 19 ff JN iVm § 355 ZPO. Diese Bestimmungen sowie die dazu ergangene (eher spärliche) Judikatur sollen überblicksweise dargestellt werden.

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Artikel-Nr.
Zak 2006/426

25.07.2006
Heft 13/2006
Autor/in
Helmut Ziehensack

Mag. Dr. Helmut Ziehensack gehört seit 1993 als Bundesanwalt der Finanzprokuratur an. Neben der dort geleisteten anwaltlichen Tätigkeit (Führung von Gerichtsverfahren für den Bund und andere Mandanten, außergerichtliche Beratungstätigkeit, Gutachtenserstellung) publiziert er vorwiegend zu zivil- und zivilverfahrensrechtlichen Themen mit Schwerpunkten im Amtshaftungs-, Arbeits-, insb öffentlichen Dienstrecht (VBG, BDG), Standes- und Kostenrecht sowie zur Schriftsatzerstellung und zum Mobbingrecht.