Mag. Dr. Helmut Ziehensack gehört seit 1993 als Bundesanwalt der Finanzprokuratur an. Neben der dort geleisteten anwaltlichen Tätigkeit (Führung von Gerichtsverfahren für den Bund und andere Mandanten, außergerichtliche Beratungstätigkeit, Gutachtenserstellung) publiziert er vorwiegend zu zivil- und zivilverfahrensrechtlichen Themen mit Schwerpunkten im Amtshaftungs-, Arbeits-, insb öffentlichen Dienstrecht (VBG, BDG), Standes- und Kostenrecht sowie zur Schriftsatzerstellung und zum Mobbingrecht.