Thema

Die Ablehnung von Sachverständigen und das Ablehnungsverfahren

Bundesanwalt Dr. Helmut Ziehensack

Dem - autarken - Sachverständigen kommt im Zivilprozess nicht unerhebliche Bedeutung zu. Aus § 26 JN, welcher die Ablehnungsregeln für Richter auch auf andere gerichtliche Organe (Schriftführer, Kanzlei, Vollzieher) erstreckt, ist ersichtlich, dass es dem Gesetzgeber massiv um die Erhaltung der Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Justiz gegangen ist. Die Bezug habenden Bestimmungen (§§ 19 ff JN iVm § 355 ZPO) sowie das Ablehnungsverfahren bei Richtern und Sachverständigen sollen im Folgenden überblicksweise dargestellt werden.

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Artikel-Nr.
Zak 2006/489

05.09.2006
Heft 15/2006
Autor/in
Helmut Ziehensack

Mag. Dr. Helmut Ziehensack gehört seit 1993 als Bundesanwalt der Finanzprokuratur an. Neben der dort geleisteten anwaltlichen Tätigkeit (Führung von Gerichtsverfahren für den Bund und andere Mandanten, außergerichtliche Beratungstätigkeit, Gutachtenserstellung) publiziert er vorwiegend zu zivil- und zivilverfahrensrechtlichen Themen mit Schwerpunkten im Amtshaftungs-, Arbeits-, insb öffentlichen Dienstrecht (VBG, BDG), Standes- und Kostenrecht sowie zur Schriftsatzerstellung und zum Mobbingrecht.