Beiträge

Die Adressaten der übernahmerechtlichen Verwaltungsstrafe

Stefan Holzweber

§ 35 ÜbG beinhaltet Strafbestimmungen, welche die Einhaltung von übernahmerechtlichen Verhaltensanforderungen sicherstellen sollen. Dabei ist noch weitgehend ungeklärt, wer Adressat der Strafandrohung des Übernahmegesetzes ist. Ziel des vorliegenden Beitrags ist es, diese Frage und ihre Auswirkungen auf das übernahmerechtliche Verwaltungsstrafverfahren zu beleuchten.

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Artikel-Nr.
ZFR 2018/26

27.02.2018
Heft 2/2018
Autor/in
Stefan Holzweber

Priv.-Doz. Dr. Stefan Holzweber, LL.M. (WU), lehrt und forscht am Institut für Unternehmensrecht der Universität Wien. Seine Forschungsschwerpunkte liegen im Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht, im Recht der Digitalisierung sowie auch in der zivilrechtlichen Grundlagendogmatik.