Rechtsvergleichende Anmerkungen zu einer verwirrenden Regelungsfigur
In der jüngeren Vergangenheit haben Drittstaatsinstitute, etwa aus der Schweiz, aber auch aus Asien, vermehrt versucht, in Liechtenstein als "EWR-Hub" Fuß zu fassen. Oftmals scheitern diese Pläne schon im Anfangsstadium - weniger am Willen der heimischen Regulatoren als viel eher an den anwendbaren, zweideutigen legistischen Grundlagen. Der nachfolgende Beitrag beleuchtet das Problem in rechtsvergleichender Perspektive und zeigt, wie der liechtensteinische Gesetzgeber das Problem vorerst lösen will.
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